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  • 19.09.2022 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Sieben Meter hohes Kreuz im Garten ist zu entfernen

    | Auch ein Sondernutzungsrecht am Garten berechtigt einen Eigentümer nicht, ein über sieben Meter hohes, mit einer Leuchtkette behangenes Kreuz aufzustellen. Es handelt sich um eine nachteilige bauliche Veränderung, die wie ein störender Fremdkörper wirkt und dem Garten „die Züge einer Gedenkstätte“ vermittelt (LG Düsseldorf 22.6.22, 25 S 56/21, Abruf-Nr. 230911 ). |