29.08.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum
Teilanfechtung der Beschlüsse über Anpassung der Vorschüsse und Einforderung von Nachschüssen ist unzulässig
| Die Teilanfechtung der Beschlüsse über die Anpassung der Vorschüsse oder die Einforderung von Nachschüssen ist nach neuem Recht nicht mehr möglich. Vielmehr muss die gesamte Jahresabrechnung angefochten werden, so das LG Frankfurt a. M. (7.12.23, 2-13 S 27/23, Abruf-Nr. 242736 ). |
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