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  • 22.02.2023 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Terrasse als Sondereigentum

    | Eine ebenerdige Terrasse ist nur sondereigentumsfähig, wenn sie Schutz vor äußeren Einwirkungen und Schutz der Privatsphäre bietet. Dafür genügt ein bloßer Betretensschutz durch einen einfachen Holzzaun nicht (OLG Frankfurt 28.7.20, 20 W 114/20, Abruf-Nr. 233561 ). |