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  • 25.03.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Wäschelüften in WEG-Anlage ist erlaubt

    | Das Auslegen von trockener Wäsche am geöffneten Fenster zum Auslüften stellt keinen erheblichen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer dar. Hierin liegt ein in vielen Haushalten übliches und sozialadäquates Verhalten (LG Karlsruhe 4.12.23, 11 S 85/21, Abruf-Nr. 240295 ). |