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  • 17.04.2014 · Fachbeitrag · Zwangsversteigerung

    Zuschlag an Gesellschafter einer GbR als Bruchteilseigentümer

    | Wird das Eigentum an einem Grundstück im Wege des Zuschlags nicht an die GbR zugeschlagen, sondern ausweislich des Zuschlagsbeschlusses an deren Gesellschafter zu je 1/2, fällt das Grundstück nicht als Gesamthandeigentum an die GbR, sondern als gemeinschaftliches Eigentum in Form jeweils hälftigen Bruchteileigentums an die Gesellschafter. |