Die Willensbildung liegt bei den Wohnungseigentümern. Diese müssen in ihrer Gesamtheit als Willensbildungsorgan der Eigentümergemeinschaft Verwaltungsentscheidungen treffen. Die Eigentümerversammlung ist der zentrale Ort, an dem sowohl Gedanken ausgetauscht als auch Beschlüsse getroffen werden. Der Gesetzgeber gibt bestimmte Regeln zur Durchführung vor, die jedoch disponibel sind, soweit sie nicht den Kernbereich des Wohnungseigentums betreffen (MüKo/Hogenschurz, BGB, § 24 WEG, Rn. 2). Das WEMoG hat zu ...
Zu den abziehbaren Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehört auch die Abschreibung auf das Gebäude (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG). Diese ermittelt sich aus den Anschaffungskosten und ...
Ist Vermieter eine Gemeinschaft, stellen sich vor allem folgende Fragen: Wem gegenüber sind Verbindlichkeiten zu erfüllen? Denn wird an den Falschen geleistet, tritt keine Erfüllung ein. Es besteht die Gefahr, dass ...
Nach seiner bemerkenswerten Entscheidung zum Schadenersatzanspruch eines öffentlich-rechtlichen Leistungsträgers gegen einen Vermieter wegen der Belastung mit den Kosten der Unterbringung eines Leistungsempfängers zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (BGH 21.6.23, VIII ZR 303/21) ist der BGH nun noch tiefer in das Sozialrecht „eingestiegen“. Er ist der – bisher weitgehend unbeachteten – Frage nachgegangen, ob ein Mieter auch Inhaber eines auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteten ...
Es ist für beide Mietvertragsparteien schwierig, den Fälligkeitszeitpunkt für den Anspruch des Mieters auf Abrechnung und Rückzahlung einer vereinbarten Mietkaution einzuschätzen. Der Bundesrat hatte in seiner ...
Ein Wohnungseigentümer kann sich gegen den Einbau eines digitalen Türspions mit Kamerafunktion in eine Wohnungseingangstür wenden, wenn er dadurch sein allgemeines Persönlichkeitsrecht als verletzt ansieht ...
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Die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit einem gewalttätigen – und hinsichtlich seiner angeblichen Alkoholsucht untherapierten – Mieter ist dem Vermieter nicht zuzumuten. Daher ist eine fristlose Kündigung auch gerechtfertigt, wenn der Mieter vor Ausspruch der Kündigung nicht abgemahnt und das Mietverhältnis bereits seit Jahren (hier: seit 2006) nicht beanstandet wurde (LG Berlin II 30.7.24, 67 S 190/24, Abruf-Nr. 244505 ).