Verlangt ein Patient eine Behandlung, die gegen den medizinischen Standard verstößt, muss ein Arzt oder Zahnarzt diese ablehnen. Auch eine eingehende (zahn-)ärztliche Aufklärung über die möglichen Behandlungsfolgen legitimiert kein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen. Unter Hinweis auf diese Grundsätze hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 26. April 2016 die erstinstanzliche Verurteilung eines Zahnarztes aus Herne durch das Landgericht Bochum bestätigt.
Mit der Frage, wie weit das Auskunftsrecht der privaten Krankenversicherung (PKV) geht und welche Krankenunterlagen herausgegeben werden müssen, hat sich das Landgericht (LG) Düsseldorf mit Urteil vom 2.
§ 28 Abs. 2 S. 4 SGB V regelt lediglich, dass über Mehrkosten bei aufwendigeren, außerhalb des Leistungskatalogs zu erbringenden Füllungen eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Versicherten ...
Das Antikorruptionsgesetz ist am 4. Juni 2016 in Kraft getreten. Damit wurden zwei neue Straftatbestände (§§ 299a und 299b StGB) eingeführt, die Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe ...
Am 3. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen („Antikorruptionsgesetz“) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I Nr. 25 vom 3.6.2016, S. 1254). Es ist am Tag danach in ...
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Laut § 13 Abs. 3a SGB V muss eine Krankenkasse innerhalb von drei Wochen über den Antrag eines GKV-Patienten entscheiden, ansonsten gelten die Leistungen als genehmigt und der Patient hat Anspruch auf Kostenerstattung (sogenannte „Genehmigungsfiktion “). Dies kann selbst dann gelten, wenn es sich um Leistungen außerhalb des GKV-Leistungskatalogs handelt. So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 8. März 2016 (Az. B 1 KR 25/15 R).