· Fachbeitrag · Architektenrecht
Auch bei Aufträgen „für kleines Geld“ droht die volle Haftung
| Ein Architekt, der mit der Rohbaumassenermittlung beauftragt wird, darf die Mengen nicht nur überschlägig ermitteln. Das gilt auch dann, wenn er die Mengenermittlung für ein Millionenprojekt vornimmt, dafür aber nur 3.500 Euro Honorar erhält. Das hat das OLG Naumburg mit Zustimmung des BGH entschieden und damit einmal mehr festgestellt, dass auch bei minimal vergüteten Aufträgen die volle Haftung droht. |
Im konkreten Fall kam der Architekt kann auch vor dem BGH (der hat die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 25.10.2012, Az. VII ZR 158/11 zurückgewiesen) mit dem Argument nicht durch, dass der Auftraggeber das in keinem Verhältnis zum Honorar stehende Kalkulationsrisiko in unzulässiger Weise auf ihn abgewälzt habe. Die Schadenersatzforderung wegen eines Planungsmangels war berechtigt (OLG Naumburg, Urteil vom 27.5.2011, Az. 5 U 1/11; Abruf-Nr. 123905).