· Fachbeitrag · Bauen im Bestand
Kostengünstige Altbauertüchtigung: Haftungsrisiko „Qualitätsstandard“ in den Griff bekommen
| Bei der Ertüchtigung von Altbauten bewegen Sie sich zwischen zwei Mühlsteinen: Einerseits soll die Maßnahme möglichst kostengünstig sein. Andererseits will der Auftraggeber keine oder wenig Abstriche bei der Ausführungsqualität hinnehmen. Wenn Sie hier Kompromisse eingehen, tun Sie gut daran, diese unanfechtbar zu machen. Sonst kann es passieren, dass Sie vom Auftraggeber haftbar gemacht werden, weil bestimmte Neubaustandards nicht erreicht worden sind. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Schleswig. |
Hartes Urteil des OLG Schleswig
Schon die Leitsätze des Urteils sprechen für sich (OLG Schleswig, vom 27.3.2015, Az. 1 U 87/10, Abruf-Nr. 146252):
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