· Fachbeitrag · Berufsrecht
Bachelor-Abschluss reicht nicht für Eintrag in Architektenliste
| Eine Riesenenttäuschung hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz allen Absolventen des Bachelor Studiengangs mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern bereitet. Ein Bachelor-Abschluss reicht danach nicht, um in die Architektenliste des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen zu werden ( VG Koblenz, Urteil vom 3.9.2012, Az. 3 K 192/12 ; Abruf-Nr. 123165 ). |
PRAXISHINWEIS | Es soll auch Hochschulen geben, bei denen die Regelstudienzeit für Bachelor-Abschlüsse acht Semester beträgt. Hier kann die Sache anders aussehen. Es wird empfohlen, dies bereits zu Studienbeginn zu prüfen. |
Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 3 | ID 36232450