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  • · Nachricht · Haftung

    Ohne Bauüberwachung: Bis Lph 7 beauftragter Planer haftet nicht

    | Der Gefahr, dass ein Bauunternehmen fehlerhaft arbeitet, kann ein Bauherr entgegenwirken, indem er einen Architekten mit der Bauüberwachung beauftragt. Beauftragt der Bauherr, um Kosten zu sparen, keinen Bauüberwacher, kann er den mit den Lph 1 bis 7 betrauten Architekten wegen eines Ausführungsfehlers nicht mit der Begründung in Anspruch nehmen, er habe seine Hinweispflichten verletzt. Das hat das OLG Dresden ( Urteil vom 04.06.2019, Az. 10 U 1545/14, Abruf-Nr. 219047 ) im Einvernehmen mit dem BGH entschieden (BGH, Beschluss vom 23.09.2020, Az. VII ZR 158/19). |

    Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 1 | ID 47005467