· Fachbeitrag · Lph 7
Aufhebung öffentlicher Ausschreibungen wegen Baukostensteigerungen: Neue Urteile kennen
| Von öffentlichen Auftraggebern wird viel investiert, ausgerechnet in einer Hochpreisphase. Bauherren und Planer sind deshalb mit der Tatsache konfrontiert, dass die Angebote weit über den Budgets liegen. Dann stellt sich die Frage: Kann man die Ausschreibungen aufheben oder wie reagiert man richtig? PBP stellt Ihnen die neuesten Entwicklungen vor. |
Aufhebung bei Kostenüberschreitung von 42 Prozent möglich
In einem Fall, der vor der Vergabekammer (VK) Sachsen-Anhalt landete, ging es um Tiefbauarbeiten und Außenanlagen für eine Schule (Laufbahn, Weitsprunganlage, Kleinspielfeld, Kunststoffbelag für den Schul- und Freizeitsport, Zufahrt für Wartungsfahrzeuge). Es lag eine sorgfältige und ordnungsgemäß dokumentierte Kostenschätzung vor. Die Angebote überstiegen diese Kostenschätzung um 42 Prozent. In einem solchen Fall liegt ein schwerwiegender Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor (VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.06.2019, Az. 3 VK LSA 18/19, Abruf-Nr. 212728).
Interessenabwägung erforderlich und zu dokumentieren
Darüber hinaus hat die VK klargestellt, dass einer Aufhebung eine umfassende Interessensabwägung vorausgehen muss. Diese muss folgende Punkte enthalten:
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