· Fachbeitrag · Objektüberwachung aktuell
Abdichtungsarbeiten auf Flachdach: Handwerkliche Selbstverständlichkeit ‒ ja oder nein?
| Das Thema „Handelt es sich bei einer Bauausführung um eine handwerkliche Selbstverständlichkeit, die keiner besonderen Überwachungsleistung bedarf?“, bleibt umstritten. So hat das OLG München Abdichtungsarbeiten auf dem Flachdach nicht als handwerkliche Selbstverständlichkeit angesehen. Es hat den Fall damit ‒ zum Nachteil der Planer ‒ anders beurteilt als der Gerichtsgutachter. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse. |
Der Fall: Überwachung der Ausführung von Abdichtungsarbeiten
Im konkreten Fall war ein Flachdach nicht richtig abgedichtet worden. Der Auftraggeber machte für die Feuchteschäden den Objektüberwacher verantwortlich. Er habe seine Leistungspflicht in der Lph 8 verletzt. Das OLG München sah das ähnlich. Der Architekt hätte die Abdichtungsarbeiten an den einzelnen Schweißnähten vor Ort überwachen müssen, weil diese für den Werkerfolg mit entscheidend sein können. Deshalb sei von ihm zumindest zu erwarten, dass er die Arbeiten an den Verklebungsstellen kontrolliere (OLG München, Urteil vom 20.01.2021, Az. 20 U 2534/20 Bau, Abruf-Nr. 220505).
Wichtig | Das OLG hat sich wie erwähnt über die Expertise des Gerichtsgutachters hinweggesetzt. Der hatte den Architekten mit der Aussage entlastet, dass selbst die Überwachung vor Ort einen Mangel nicht in jedem Fall hätte verhindern können, weil solche Undichtigkeiten an einzelnen Schweißnähten selbst für Fachleute teilweise nicht ohne Weiteres erkennbar wären.
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