· Fachbeitrag · Technische Ausrüstung
Der richtige Umgang mit Baukostenobergrenzen
von Prof. Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger für Technische Ausrüstung, München
| In vielen Verträgen werden Baukostenobergrenzen vereinbart, die gerade in Zeiten leerer Kassen immer häufiger zu Problemen in der Projektabwicklung führen. Insbesondere in der TA wirken sich ungenaue Vereinbarungen verheerend aus. Um derartige Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen, weist Ihnen PBP im folgenden Beitrag den richtigen Weg im Umgang mit dieser wichtigen Rahmenbedingung beim Planen. |
Die Baukostenobergrenze: Ein Dauerbrenner
Über den Umgang mit Kostenobergrenzen (KOG) ist schon viel geschrieben und geurteilt worden. Spannend für den Nicht-Juristen sind folgende Urteile:
- Zulässigkeit von KOG-Klausel in Verträgen der öffentlichen Hand: BGH, Urteil vom 11.07.2019, Az. VII ZR 266/17, Abruf-Nr. 210394; BGH, Urteil vom 06.10.2016, Az. VII ZR 185/13, Abruf-Nr. 189683: Schadenersatz, KOG begrenzt Honorar
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