· Nachricht · Urheberrecht
Urheberrechte der Planer: Drei aktuelle Urteile
| Lange war es ‒ zumindest rechtsprechungstechnisch ‒ still um das Thema „Urheberrecht der planenden Berufe“. Jetzt sind innerhalb kürzester Zeit gleich drei Entscheidungen veröffentlicht worden. Nachfolgend finden Sie die Leitsätze und Urteilsdaten. |
- Auch ein öffentlicher Platz kann als Werk der Baukunst angesehen werden, soweit er die im Urheberrecht vorausgesetzte Individualität aufweist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2024, Az. 20 U 36/23, Abruf-Nr. 241438).
- Für eine Fassadengestaltung kann kein urheberrechtlicher Werkschutz geltend gemacht werden, wenn es Entsprechungen im vorbekannten Formenschatz gibt, die denselben Gesamteindruck aufweisen (LG Köln, Urteil vom 28.03.2024, Az. 14 O 348/21, Abruf-Nr. 243328).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig