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  • · Fachbeitrag · Bauen im Bestand

    Anrechenbare Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz: Pauschale Vereinbarung ist zulässig

    | Mit der Einführung der HOAI 2013 ist die mitverarbeitete Bausubstanz (mvB) wieder Bestandteil des Mindestsatzes geworden. Seitdem steht auch das Thema „Ermittlungsprinzip für die anrechenbaren Kosten aus mvB“ auf der Agenda. „PBP“ hat Ihnen ein detailliertes Verfahren vorgestellt, das in der Praxis breite Akzeptanz erfährt und von öffentlichen Auftraggebern anerkannt wird. Wer weniger „Ermittlungsaufwand“ betreiben will, kann sich mit dem Auftraggeber auch auf eine pauschale Vereinbarung bezüglich der mvB einigen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Düsseldorf. |

    OLG Düsseldorf weist Weg zu arbeitssparender Abrechnung

    Das OLG Düsseldorf hat klargestellt, dass sich die Vertragspartner im Rahmen des Vertragsabschlusses auf eine - fachlich angemessene - Pauschale für die mvB einigen können. In dem Zusammenhang haben die Richter auch vorgegeben, dass eine solche Vereinbarung Bestand hat. Soll heißen: Der Auftraggeber kann sich gegen eine einmal getroffene Festlegung der anrechenbaren Kosten aus mvB nur noch mit dem Argument des „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ wehren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2014, Az. 5 U 51/13; Abruf-Nr. 143500).

     

    Wichtig | Damit haben die Richter einer pauschalen Regelung innerhalb des Vertrags einen guten Weg gebahnt. Denn der von den Richtern als einzig zulässiges Gegenargument genannte Wegfall der Geschäftsgrundlage würde allenfalls dann greifen, wenn die Pauschale zur mvB