08.12.2016 · Sonderausgaben · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen
HOAI 2013: So rechnen Sie Planungsleistungen im Bestand optimal ab
Die HOAI 2013 hat die Honorierung von Planungs- und Überwachungsleistungen im Bestand wieder grundlegend geändert. Es kann nicht mehr nur der Umbauzuschlag abgerechnet werden (wie noch in der HOAI 2009), sondern auch die mitverarbeitete Bausubstanz. Der Verordnungsgeber will damit dafür sorgen, dass Planungsleistungen fürs Bauen im Bestand gegenüber Planungsleistungen für Neubauten honorarmäßig nicht benachteiligt sind. Rechnen Sie deshalb bei HOAI 2013-Verträgen die Honorare ab, die Ihnen zustehen. PBP zeigt Ihnen, wie Sie das erreichen.
Quelle: 43179360