· Fachbeitrag · HOAI
Technische Industrieanlagen: Wann unterfallen Planungsleistungen der HOAI?
| Bei einer Reihe von Ingenieurbauwerken wie z. B. technischen Industrieanlagen stellt sich die Frage, ob für sie die Regelungen der HOAI überhaupt anzuwenden sind. Diese Frage hat ‒ wie eine Entscheidung des OLG Köln lehrt ‒ Auswirkungen auf etwaige Honorarrückforderungen. PBP stellt Ihnen die Entscheidung vor und ordnet sie in die HOAI-Gesamthonorarsystematik und -problematik ein. |
Streit um Honorar für die Planung eines Eisen (III) Chlorid-Tanklagers
Im konkreten Fall ging es um die Planung für ein Eisen (III) Chlorid-Tanklager. Die Planung erfolgte auf einer formlos zustande gekommenen Auftragserteilung und einem Honorarangebot, das eine Vergütung nach Zeitaufwand vorsah. Die streitige Forderung des Planers betrug ca. 77.000 Euro. Der Auftraggeber wollte nicht zahlen. Er berief sich darauf, dass die Rechnung den Vorschriften der HOAI nicht entspreche. Die Vereinbarung habe das Schriftformerfordernis (schriftlich und bei Auftragserteilung ‒ zwei Unterschriften auf einem Vertragsexemplar) nicht erfüllt.
Ziel des Einwands war, ein geringeres Honorar zu erreichen. Dieses Ziel erreichte der Auftraggeber. Das OLG Köln gab ihm nämlich recht. Die Forderung des Planers wurde nach HOAI berechnet und auf die Mindestsätze gekürzt (OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2022, Az. 11 U 231/21, Abruf-Nr. 234796).
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