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Formale Hürden bei Gericht: So gelingt der Weg zum BGH
| Planungsstreitigkeiten sind aufgrund der komplexen Sachverhalte oft schwer zu entscheiden. Wer im Zweifel bis zum BGH gehen will, muss schon in der ersten Instanz alle relevanten Sachvorträge einbringen. Die oberen Instanzen sind nicht dazu da, vergessene oder nachgeschobene Vorträge zu würdigen. Das haben die OLG München und Hamm klargestellt. |
Für Sie interessant ist die Tatsache, dass die Gerichte darin auch Aussagen dazu gemacht haben, unter welchen Umständen Sie eine Chance haben, dass der BGH sich mit Ihrem Fall befasst (OLG München, Beschluss vom 18.09.2019, Az. 27 U 211/19 Bau, Abruf-Nr. 217396; OLG Hamm, Urteil vom 08.07.2020, Az. 12 U 74/19, Abruf-Nr. 217418). Es muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Der Senat muss der Auffassung sein, dass das Rechtsmittel beim BGH durchaus Aussicht auf Erfolg hat und die Revision zulassen.
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