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OLG Naumburg: Wann ist bei Ingenieurbauwerken ein Umbauzuschlag gerechtfertigt?
| Wird ein „Abgrabungsgewässer“ zur Ableitung von Mischwasser (Grund-, Regen- und Schmutzwasser) genutzt, wird es vom Begriff des Ingenieurbauwerks nach § 41 Nr. 2 HOAI 2013 erfasst. Beziehen sich ingenieurtechnische Planungen auf die Umgestaltung dieses Gewässers zu einem Zwischenspeicher für abfließendes Regenwasser, so kann der Planer einen Umbauzuschlag abrechnen. Das hat das OLG Naumburg entschieden. |
Wichtig | Das Urteil zeigt lehrbuchhaft, wie genau bei der Objekttrennung zu untersuchen und zu argumentieren ist, um gegenüber Auftraggebern einen Umbauzuschlag zu verargumentieren. PBP lässt die Entscheidung aktuell von dem Tiefbauexperten Ulrich Welter analysieren. Das Ergebnis finden Sie in der Januar-Ausgabe (OLG Naumburg, Urteil vom 16.05.2024, Az. 2 U 96/23, Abruf-Nr. 244851).