· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Zustandekommen eines Vertrags: OLG Frankfurt setzt neue - planerfreundliche - Akzente
| Das OLG Frankfurt hat zu dem alten Thema, wann ein Planungsvertrag wirksam zustande gekommen ist, neue Akzente zugunsten der Planer gesetzt. |
Gemeinde will Honorar für nicht verwertete Leistung versagen
Das Planungsbüro hatte für eine Gemeinde über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 für acht Einzelobjekte erbracht. Die Gemeinde hatte die erbrachten Leistungen nicht weiter verwertet und wollte dafür auch kein Honorar zahlen. Argument: Es habe keinen Vertragsbindungswillen gegeben und es sei auch kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen worden.
OLG Frankfurt gibt dem Planer Recht
Während das Landgericht die Honorarklage des Architekten noch zurückgewiesen hatte, gab ihm das OLG Recht. Es stellte klar, dass es sich im konkreten Fall nicht mehr um Akquisition gehandelt hatte (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.4.2012, Az. 24 U 63/11; Abruf-Nr. 121935).
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