· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Zusammenarbeit Objektplaner - Fachplaner TA: OLG klärt Schnittstelle bei Revisionsöffnungen
| Die Schnittstellen zwischen der Objekt- und der TA-Planung sind häufiges Thema von Auseinandersetzungen, auch vor Gericht. Aktuell hat sich das OLG Braunschweig damit befasst, wer die Vorgaben für die Objektplanung im Hinblick auf die örtliche Lage und Dimensionierung von Revisionsöffnungen zu erarbeiten hat und wer die Revisionsöffnungen fachlich plant bzw. deren Herstellung überwacht. |
Ventile von in Schacht verlaufenden Techniktrassen
Im konkreten Fall ging es um Ventile und Absperreinrichtungen als Bestandteil von Techniktrassen, die in einem Schacht verlaufen. In deren Nähe waren Revisionsöffnungen in der Stahlbetonschachtwand (brandschutzqualifiziert für F-90-Schachtwände) einzubauen, um die Ventile nach den entsprechenden Wartungsvorschriften regelmäßig überprüfen zu können. Es bestand also ein Zusammenhang zwischen der Verortung der Ventile und der Verortung von Revisionsklappen.
OLG Braunschweig definiert Aufgabenverteilung
Das OLG ist in seinem Urteil davon ausgegangen, dass die Parteien jeweils die Grundleistungen als Leistungsinhalt vereinbart hatten. In dem Fall gelten folgende Aufgabenverteilungen (OLG Braunschweig, Urteil vom 16.8.2012, Az. 8 U 23/11, Abruf-Nr. 145217; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 9.4.2015, Az. VII ZR 243/12):
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