10.07.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Personal,management
Am 25.05.2019 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Jahr alt geworden. Recherchen bei den Datenschutzbehörden haben ergeben, dass schon knapp 450.000 Euro an Bußgeldern verhängt wurden. Betroffen waren auch Verstöße gegen den Beschäftigtendatenschutz. Ziehen Sie daraus die richtigen Konsequenzen und organisieren Sie den Beschäftigtendatenschutz in Ihrem Büro so, dass er den rechtlichen Anforderungen genügt.
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09.07.2019 · Nachricht aus PBP · HOAI nach EuGH-Urteil
Die EuGH-Entscheidung, dass die Mindest- und Höchstsätze nicht mit EU-Recht vereinbar sind (Abruf-Nr. 209725 ), zeigt Wirkung. Die öffentlichen Auftraggeber sind verunsichert. Solange ein Anwendungserlass aus dem Bundeswirtschaftsministerium nicht vorliegt, sollen die nachgelagerten Behörden keine neuen Vergabeverfahren zu Verträgen mit freiberuflich tätigen Architekten und Ingenieuren mehr beginnen. Ein Vergabestau bahnt sich an.
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04.07.2019 · Nachricht aus PBP · HOAI
Die in der HOAI festgelegte Pflicht, Höchst- und Mindestsätze einzuhalten, ist EU-widrig. Das hat der EuGH heute (04.07.2019) entschieden und sich den Schlussanträgen des Generalanwalts angeschlossen. Damit können Sie sich als Planer nicht mehr auf die HOAI berufen, um gegen eine Unterschreitung der Mindestsätze gerichtlich vorzugehen. Und Sie müssen sich darauf einstellen, dass Auftraggeber künftig noch mehr Honorardumpingversuche unternehmen. PBP wird Sie dafür wappnen.
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02.07.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Honorargestaltung
Baumaßnahmen werden immer komplexer, die technischen, rechtlichen und organisatorischen Verknüpfungen immer enger. Die Auswirkungen auf Termine sind augenfällig. Sie sind immer schwerer zu halten. Ihnen drohen dadurch wirtschaftliche Risiken. Diesen können Sie auf zweierlei Art und Weise begegnen. Entweder Sie regeln im Vertrag, dass Sie für von Ihnen unverschuldete Terminverzögerungen ein Zusatzhonorar erhalten (zuletzt PBP 6/2019, Seite 10). Oder Sie vereinbaren eine Prämie, wenn Sie ...
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02.07.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Werkvertragsrecht
Von einer Ersatzvornahme spricht man, wenn Planungs-, Überwachungs- oder Ausführungsmängel nicht vom ursprünglichen Planer oder Bauüberwacher beseitigt werden, sondern Sie als „Ersatzmann“ mit den Maßnahmen betraut werden. Für solche Aufträge kann Ihr Auftraggeber, der geschädigte Bauherr, einen Vorschuss verlangen. Den muss er nicht konkret darlegen, sondern kann ihn schätzen. Das hat das OLG München klargestellt und führt dazu, dass Sie als Nachfolgeplaner Ihr Honorar für die ...
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02.07.2019 · Nachricht aus PBP · Arbeitsrecht
Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt. Mit dieser Aussage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine bisherige Rechtsprechung aufgehoben.
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02.07.2019 · Nachricht aus PBP · Arbeitgeberleistungen
Ein Leser fragt: Ein Mitarbeiter möchte eine Bildschirm-Arbeitsbrille. Wenn ich die Kosten übernehme, ist die Kostenübernahme dann (wie Arbeitslohn) lohnsteuerpflichtig?
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02.07.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Haftungsrecht
Auftraggeber wünschen sich manchmal Lösungen, die sich bei genauer Betrachtung als mangelhaft herausstellen können. Dürfen Sie sich auf solche Risikoplanungen einlassen oder müssen Sie „Stop“ sagen? Mit dieser Frage hat sich das OLG Frankfurt a. M. befasst. Seine klare Aussage: Erteilt der Bauherr eine Planungsvorgabe, muss ihn der Architekt über damit verbundene Ausführungsrisiken sowie etwaige spätere Risiken aufklären und die sicherere Variante anraten.
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02.07.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Planungsleistungen
Muss man wirklich für alle Details Ausführungszeichnungen im vergrößerten Maßstab (Detailpläne) erbringen oder geht es auch einfacher? Mit dieser Frage hat sich das OLG Frankfurt a. M. befasst. Die erfreuliche Sicht der Richter: In der Regel ist es Ihnen überlassen, in welcher Art und Weise Sie die Ausführungsunterlagen erarbeiten.
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02.07.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
Haben Sie es versäumt, die anrechenbaren Kosten bei Aufstellung der Kostenberechnung zum Entwurf fachgerecht zu ermitteln, bedeutet das nicht, dass Ihr Honorar verloren ist. Gleiches gilt, wenn Ihre Ermittlung der anrechenbaren Kosten nicht prüfbar war. In beiden Fällen können Sie die anrechenbaren Kosten grundsätzlich auch nachträglich richtig ermitteln. Das hat das OLG Düsseldorf im Einvernehmen mit dem BGH entschieden.
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