01.08.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Gültigkeit von Vertragsklauseln, die dem Planungsbüro das vorrangige Recht einräumen, Planungs- oder Überwachungsmängel zu beseitigen, geändert. Viele Klausel sind deshalb jetzt unwirksam. Reagieren Sie darauf und verwenden Sie die neue PBP-Klausel.
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01.08.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Lph 8
Die Prüfung der Rechnungen ausführender Unternehmen ist zunehmend Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, oft mit schlechtem Ausgang für das Planungs- bzw. Bauleitungsbüro. Dieser Haftungssituation können Sie sich nur entziehen, indem Sie mit dem Auftraggeber regeln, wer bei der Rechnungsprüfung wofür zuständig ist.
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01.08.2017 · Fachbeitrag aus PBP · wirtschaftliche vertragsabwicklung
Objekt- und Fachplaner müssen die Montage- und Werkstattplanung der ausführenden Unternehmen prüfen und freigeben. Der Aufwand ist so steuerbar, dass die Leistung wirtschaftlich erbracht werden kann. Der wichtigste Schritt ist die vertragliche Regelung mit den ausführenden Betrieben.
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01.08.2017 · Fachbeitrag aus PBP · honorargestaltung
Bei der Honorarschlussabrechnung für die Medizin- und Labortechnik gibt es häufig Ärger bei den anrechenbaren Kosten. Es geht um die Fragen, welche Bestandteile der Medizin- und Labortechnik überhaupt in den Regelungsbereich des § 55 HOAI gehören und welche Kosten nicht Bestandteil des Honorars für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung sind – und somit gesondert geregelt werden müssen. PBP empfiehlt, eine entsprechende Honorarvereinbarung zu treffen.
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01.08.2017 · Fachbeitrag aus PBP ·
Bei vielen Projekten kann die Bauüberwachung nicht täglich vor Ort sein. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, Haftungsrisiken durch entsprechende Vertragsregelungen mit den ausführenden Unternehmen zu reduzieren. PBP stellt Ihnen eine Muster-Schnittstellenregelung für einen Bauvertrag (LV-Position) vor.
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01.08.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Besteht der Planungsauftrag darin, einen erweiterten Rohbau zu planen, in dem die späteren Mieter eigene Ausbauten integrieren, sind auch hier nur die Kosten anrechenbar, die konkret vom Vertragsgegenstand umfasst sind. Das hat der BGH entschieden. Sie müssen damit bei solchen Aufträgen größte Sorgfalt auf die Vertragsgestaltung verwenden. PBP unterbreitet zwei Vorschläge.
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01.08.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Urteile zur Haftung des Planers für Maßnahmen im Bestand, mit dessen Ergebnis der Bauherr nicht einverstanden war, kommen beinahe wöchentlich. Sie zeigen, wie schmal der (Haftungs-)Grat ist, auf dem man zwischen DIN Normen, Regeln der Technik und Machbarkeit wandelt, weisen aber auch den Weg zu Planungskompromissen, die ohne Haftungsfolgen sind. PBP hat daraus für Sie eine Vertragsklausel konzipiert, die Sie in entsprechenden Fällen verwenden sollten.
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01.08.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Erstes Baubesprechungsprotokoll
Bauüberwacher dürfen auf der Baustelle eigene Entscheidungen treffen. Handelt es sich um geringfügige Abweichungen vom detailliert ausgearbeiteten LV-Positionstext oder von Detailzeichnungen, bedarf es keiner besonderen Bevollmächtigung durch den Auftraggeber. Das ist seit einer Entscheidung des OLG Hamburg gängige Praxis. PBP empfiehlt, die Entscheidung zu nutzen, und das Procedere für die Vergütung von Änderungen von vornherein klar zu regeln.
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01.08.2017 · Fachbeitrag aus PBP · honorargestaltung
Die Bonushonorarregelung in § 7 Abs. 6 HOAI 2013 hat unter anderem das Ziel, Planungsbüros den Wettbewerb mit GU oder GÜ zu erleichtern. Und in der Tat: Für die Akquisition kann es in Ausnahmefällen förderlich sein, wenn man eine Honorarerhöhung bei Kostenreduzierungen anbietet. Nutzen Sie dazu den folgenden Klauselvorschlag.
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01.08.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Datenschutz auf dem Bau
In der Praxis berufen sich Baufirmen zunehmend auf den Datenschutz, um Mängelfeststellungen in Protokollen zu verhindern oder zumindest die Verteilung der Protokolle an die beteiligten Baufirmen zu unterbinden. Empfehlen Sie dem Bauherrn deshalb vorbeugend, in Bau-, Subunternehmer- und andere baurelevante Verträge eine „Einwilligungsklausel“ aufzunehmen.
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