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Abschreibung von GWG: Neuregelung jetzt schon einplanen
| Ab 01.01.2018 gelten bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) neue Regeln. Grund genug sich jetzt schon damit zu befassen. Vor allem geht es darum, jetzt zu entscheiden, ob Sie Anschaffungen aus steuerlichen Gründen noch im Jahr 2017 tätigen oder bis 2018 zurückstellen. |
PBP Planungsbüro professionell bietet eine Entscheidungshilfe. In einem vierseitigen Beitrag werden Ihnen die Neuregelungen vorgestellt. Und Sie erfahren, wann es für Sie vorteilhaft ist, GWG noch im Jahr 2017 anzuschaffen. Den Beitrag finden Sie auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 44901651.
Quelle: Ausgabe 12 / 2017 | Seite 3 | ID 45023684