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E-Rechnung ab 2025: Stellen Sie Ihre Praxisfragen an PBP
| Ab dem 01.01.2025 wird es mit der E-Rechnung ernst. Auch in jedem Planungsbüro. Denn Sie müssen zumindest E-Rechnungen empfangen können. Weil die Basics wohl jedem bekannt sein dürften, richtet PBP seinen Fokus auf die Spezialfragen, die die E-Rechnungspflichten in Planungsbüros auslösen. |
Da ist zum einen das Thema „Prüfung der Rechnungen ausführender Unternehmer in der Lph 8“. Oder auch „Die E-Rechnung bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern“. PBP ist derzeit dabei, einen „E-Rechnungs-Expertenpool“ aufzubauen, der konkrete Fragen der planenden Berufe kompetent beantworten kann. Wenn Sie jetzt schon Impulse für die Berichterstattung geben wollen, gerne: Mailen Sie die Fragen, die Sie aktuell in der Praxis bewegen, einfach an pbp@iww.de.
Weiterführender Hinweis
- Betrag „Schon ab 2025: Die E-Rechnungspflicht für Unternehmen kommt“ → Abruf-Nr. 49978692