· Fachbeitrag · VOB
Öffentliche Aufträge: VK Lüneburg erleichtert Angebotswertung
| Ein Bieter ist nicht verpflichtet, die Subunternehmer bereits mit der Angebotsabgabe zu benennen. Es ist für die Angebotsabgabe und -wertung auch nicht erforderlich, dass er bereits verbindliche Vorverträge mit Subunternehmern geschlossen hat. Das hat die VK Lüneburg entschieden. |
Wichtig | Damit entfällt auch das bisherige Wertungsproblem, dass im Angebot aufgeführte Subunternehmer ebenfalls die an Anbieter gestellten vergaberechtlichen Anforderungen nachweisen mussten (VK Lüneburg, Beschluss vom 31.1.2012, Az. VgK - 58/2011; Abruf-Nr. 121228).
Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 1 | ID 33319410