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  • · Fachbeitrag · VOB

    Öffentliche Aufträge: VK Lüneburg erleichtert Angebotswertung

    | Ein Bieter ist nicht verpflichtet, die Subunternehmer bereits mit der Angebotsabgabe zu benennen. Es ist für die Angebotsabgabe und -wertung auch nicht erforderlich, dass er bereits verbindliche Vorverträge mit Subunternehmern geschlossen hat. Das hat die VK Lüneburg entschieden. |

     

    Wichtig | Damit entfällt auch das bisherige Wertungsproblem, dass im Angebot aufgeführte Subunternehmer ebenfalls die an Anbieter gestellten vergaberechtlichen Anforderungen nachweisen mussten (VK Lüneburg, Beschluss vom 31.1.2012, Az. VgK - 58/2011; Abruf-Nr. 121228).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 1 | ID 33319410