· Fachbeitrag · VOB/B
Auftragnehmer zahlungsunfähig: Auftraggeber kann kündigen
| Eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers auf § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B gestützte Kündigung ist wirksam, wenn sie vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärt wird. Das gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt war. Tritt der zahlungsunfähige Auftragnehmer seinen Werklohnanspruch an einen Dritten ab, muss sich dieser die wirksame Vertragskündigung entgegenhalten lassen, wenn er vom Auftraggeber restlichen Werklohn fordert (OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.03.2015, Az. 1 U 59/14, Abruf-Nr. 188799 , rechtskräftig durch Verwerfung der NZB, BGH, Beschluss vom 11.05.2016, Az. VII ZR 65/15). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 2 | ID 44278205