Zuteilungsreife Bausparverträge werden wegen der vergleichsweise hohen Verzinsung häufig als Kapitalanlage genutzt. Das ist den Bausparkassen ein Dorn im Auge und so kündigen sie die Verträge – eine Praxis, die der BGH (21.2.17, XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16) unter bestimmten Voraussetzungen abgesegnet hat. Fließt neben Guthaben und Zinsen auch eine Vergleichszahlung, dann ist sie einkommensteuerpflichtig (OFD NRW 20.11.17, Kurzinformation ESt Nr. 34/2017). Ob sich die Auffassung aber halten lässt, ist ...
Hervorhebenswert sind u. a. die beiden Verfahren zur Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags und zur missbräuchlichen Nutzung der Kleinunternehmerregelung.
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Beruhen Aufwendungen sowohl auf privaten als auch auf beruflichen bzw. betrieblichen Umständen, kommt grundsätzlich eine Aufteilung in Betracht. Greifen aber diese Veranlassungsbeiträge so ineinander, dass eine Trennung nicht möglich ist, weil es an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung fehlt, kommt ein Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht (§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG). Dies gilt entsprechend für die Führung eines Professorentitels, dessen (Aus-)Wirkungen in der betrieblichen und der ...
Medizinische Analysen außerhalb der Praxis eines praktischen Arztes sind nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, sondern allenfalls nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei. Fraglich ist jedoch, ob die konkret ...
Werden Medikamente für eine ambulante Behandlung durch eine Krankenhausapotheke abgegeben, sind diese Leistungen dem Zweckbetrieb zuzuordnen, wenn die Behandlung durch Krankenhausärzte erfolgt, die zur Teilnahme an ...
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
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Der Trend zur Errichtung einer Familienstiftung ist ungebrochen. Doch „die eine“ Lösung gibt es dabei nicht. Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf, erläutert Chancen und Risiken und gibt konkrete Tipps zur Umsetzung.
Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin unterliegen dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer (FG Münster 14.7.17., 6 K 2606/15 F, Rev. BFG VIII R 11/17).