Die Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen auf hinterzogene Vorauszahlungen beginnt mit Ablauf des Tages, an dem gemäß § 170 Abs. 1, § 169 Abs. 2 S. 2 AO unter Außerachtlassung von § 37 Abs. 3 S. 3 EStG letztmals geänderte Vorauszahlungsbescheide hätten erlassen werden können. Der Zinslauf endet danach grundsätzlich mit der Bekanntgabe des jeweiligen ESt-Bescheids. Er ist zudem begrenzt auf den Zeitpunkt des Beginns der Vollverzinsung (§ 233a AO) der Jahressteuer (FG Baden-Württemberg. 9.2.18, 13 ...
Eine Forderung ist jedenfalls dann endgültig ausgefallen, wenn ein Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht eine Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 S. 1 InsO angezeigt hat (FG Düsseldorf 18.7.
Werden von mehreren Gesellschaften gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern inhaltsgleiche Buchführungsleistungen deshalb nacheinander erbracht, um mehrfach die Kleinunternehmerregelung in ...
Die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis (§ 18 Abs. 3 i. V. mit § 34 EStG) setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt. Hierzu muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellen. Die „definitive“ Übertragung eines Mandantenstamms lässt sich erst nach einem gewissen Zeitablauf abschließend ...
Wird ein Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, kann ohne Fahrtenbuch keine Begrenzung der Nutzungsentnahme auf 50 % der Kosten erfolgen (BFH 15.5.18, X R 28/15).
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