Bei telefonisch erbrachten Beratungsleistungen handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerbefreite Heilbehandlung (FG Düsseldorf 14.8.15, 1 K 1570/14 U).
Erzielt eine GmbH, die Psychotherapeuten ausbildet, Einnahmen aus der Behandlung von Patienten durch eigene Auszubildende, sind diese Behandlungsleistungen gewerbesteuerpflichtig (FG Münster, 31.8.15 9 K 2097/14).
In dem Verfahren noch zur Rechtslage vor 2015 beim dem FG Baden-Württemberg (5.5.15, 6 K 115/13, Rev. BFH VI R 51/15; Einspruchsmuster ) war streitig, ob und inwieweit die Teilnahme von Arbeitnehmern und von deren ...
Sucht der Selbstständige bei Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte z.B. Mandanten oder Patienten auf, dann sind nicht die tatsächlichen Kosten für die gesamte Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte unter Einbeziehung der Fahrten zu den Mandanten/Patienten anzusetzen. Vielmehr sind lediglich die durch den Mandanten-/Patientenbesuch entstandenen Mehrkosten im Umfang der über die gewöhnliche Entfernung von Wohnung und Betriebsstätte hinausgehenden Fahrtstrecke – zusätzlich zum Ansatz der ...
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater sind hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar, wenn die Einladung der Gäste ...
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG abziehbare Krankenversicherungsbeiträge können nur durch Beitragsrückerstattungen bzw. Bonuszahlungen gemindert werden, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
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Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
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Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 EUR im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Insoweit wird auch auf die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichtet (BFM 27.10.15, IV C 6 - S 2142/07/10001 :010).