Der Übergang zum Liebhabereibetrieb führt zu keiner Betriebsaufgabe, Solange nicht ausdrücklich die Betriebsaufgabe erklärt wird, wird das Betriebsvermögen nicht unter Auflösung der stillen Reserven in das Privatvermögen überführt. Aber der Übergang wirkt wie eine Betriebsaufgabe. Denn der Betrieb wird mangels Gewinnerzielungsabsicht in der steuerlich irrelevanten Privatsphäre (§ 12 Nr. 2 EStG) fortgeführt. Das Vermögen wird Privatvermögen, obwohl eine Betriebsaufgabe mangels Aufgabehandlung (noch) ...
Der Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, haftet für die Steuern, die ein Kunde hinterzogen hat (FG Rheinland-Pfalz 7.1.15, 5 V 2068/14,Beschluss).
Die OFD Frankfurt (2.4.15, S 2246 A - 23 - St 210) hat sich mit der Einordnung von ambulanten Pflegeleistungen in die Einkünftekategorien gewerblich/freiberuflich befasst. Sie geht dabei auf die Vergleichbarkeit mit ...
Nachdem der BGH (16.10.14, III ZR 85/14, PFB-Nachricht vom 18.5.15) einem Honorararzt den Anspruch auf Liquidation aus einer Wahlleistungsvereinbarung versagt hatte, war die Befürchtung aufgekommen, dass Honorarärzte grundsätzlich keinen Anspruch darauf haben. Diesen Eindruck hat das BVerfG (3.3.15, 1 BvR 3226/14) jedoch zerstreut. Dennoch ist die Unsicherheit geblieben, darf der Honorararzt nun oder darf er nicht. Der Beitrag zeigt, nach einem kurzen Exkurs zu den beiden Entscheidungen, zwei mögliche Wege zu ...
Bei Beweiserhebung durch Sachverständige ist § 82 FGO i.V. mit §§ 386 bis 414 ZPO) zu beachten. Insbesondere muss nach § 404a Abs. 3 ZPO bestimmt werden, welche (streitigen) Tatsachen der Sachverständige der ...
Liegen die verschiedenen Einsatzstellen eines freiberuflichen Dozenten nicht innerhalb eines in sich geschlossenen, nicht weit auseinandergezogenen und überschaubaren Gebiets, sondern sehr weit auseinander in ...
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Sieht eine Rangrücktrittsvereinbarungen vor, dass eine Befriedigung der Forderung „aus einem künftigen Bilanzgewinn oder einem Liquidationsüberschuss verlangt werden kann“ ist die Verpflichtung nicht nach § 5 Abs. 2a EStG gewinnwirksam auszubuchen (FG Köln 26.3.15, 10 K 3777/09; Rev. BFH I R 25/15).