Das VG Düsseldorf (8.3.24, 26 K 2364/23, Urteil) hat entschieden, dass Apotheken eines gemeinsamen Betreibers nicht in benachbarten Kreisen liegen müssen. Entscheidend ist stattdessen, dass alle Apotheken von der Hauptapotheke aus in angemessener Zeit, d.h. innerhalb einer Fahrzeit von maximal einer Stunde, erreichbar sind.
Das Wachstumschancengesetz aus dem Vorjahr wurde am 22.3.24 vom Bundesrat endgültig verabschiedet. Es enthält u.a. eine ganze Reihe an Verbesserungen bei der Geltendmachung betrieblicher Aufwände.
Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater können mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit ausgeglichen werden, wenn zwischen beiden Einkünften eine enge Verzahnung besteht (FG ...
Das FG Düsseldorf ((8.12.21 15, K 1186/21 G,E, Rev. BFH X R 8/23) hat entschieden, dass der Einzelunternehmer nur einen einheitlichen Gewerbebetrieb führte, nicht aber zwei separate Betriebe. Dies führte dazu, dass der Höchstbetrag für IABs von 200.000 EUR nicht mehrfach beansprucht werden konnte. Die Entscheidung basierte auf verschiedenen Faktoren wie dem engen räumlichen Zusammenhang der Betriebsteile, der Ergänzung der Tätigkeiten beider Betriebe und einem organisatorischen Gesamtzusammenhang.
Die Betreuung von älteren Patienten in einem Pflegeheim könnte eine Praxisbesonderheit darstellen; dies aber nur dann, wenn nachweisbar ein erhöhter Behandlungsbedarf besteht (LSG Baden-Württemberg 15.11.
Gemäß § 95 Abs. 2 S. 9 SGB V sind Anträge auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem MVZ grundsätzlich abzulehnen, wenn bei Antragstellung für die in einer bestimmten Raumordnungsregion tätigen Ärzte ...
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Während die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten lange Jahre unstreitig war, hatte der EuGH in 2019 diese bei festbetragsvergüteten Aufsichtsräten verneint. Daraufhin änderte auch der BFH seine Rechtsprechung und sprach Aufsichtsräten mit Festvergütung die Unternehmereigenschaft ab, was das BMF in Anwendungsschreiben aus 2021 und 2022 in neue Abgrenzungskriterien umsetzte. Diese dürften nach Entscheidung des EuGH (21.12.23, C-288/22) zu teilvariabel vergüteten Verwaltungsräten ...