· Nachricht · Anhängige Verfahren
Anhängige Verfahren des BFH aus dem November 2015 für Freiberufler
| Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Interessant für die Beratung von Freiberuflern könnte u.a. die Rechtsfrage sein, ob die (rückwirkende, da im Jahr der Betriebsaufgabe 2010 erfolgte) außerbilanzielle Auflösung eines im Jahr 2007 gebildeten Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG n.F. dem laufenden Gewinn zuzurechnen ist oder ob sie Bestandteil des begünstigten Veräußerungs-/Aufgabegewinns i.S. des § 16 Abs. 2 EStG ist, damit der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG gewährt werden muss. |
Hier eine Auswahl:
- Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags: Ist die (rückwirkende, da im Jahr der Betriebsaufgabe 2010 erfolgte) außerbilanzielle Auflösung des im Jahr 2007 gebildeten Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG n.F. dem laufenden Gewinn zuzurechnen oder Bestandteil des begünstigten Veräußerungs-/Aufgabegewinns i.S. des § 16 Abs. 2 EStG und ist damit der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG zu gewähren? (FG Niedersachsen 12.11.14, 3 K 3/13, Rev. BFH X R 16/15)
- Unterlassene Auflösung einer Ansparrücklage: Überwiegt die Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen, eine richtige und vollständige sowie deutliche und klare Steuererklärung abzugeben, bei der im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gebotenen Abwägung einen möglichen Ermittlungsfehler des FA? Hat das FA bereits aus dem Fortbestand einer Rücklage in der Gewinnermittlung weitere Schlüsse zu ziehen und zusätzliche Ermittlungen anzustellen, um keine Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu begehen? (FG Nürnberg 30.7.15 4 K 638/14, Rev. BFH III R 22/15)
- Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale: Sind die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Entfernungspauschale wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz insbesondere durch Privilegierung der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel verfassungswidrig? (FG Niedersachsen 27.1.15, 8 K 345/14, Rev. BFH VI R 48/15)
- Steuerliche Anerkennung von Verträgen unter nahen Angehörigen: Darlehenszinsen als Betriebsausgaben: „Umwandlung“ einer Kaufpreisforderung des Vaters des Klägers in eine Darlehensschuld an die Söhne des Klägers durch schenkweise Übertragung der Forderung des Großvaters auf die Enkel? Halten die Verträge einem Fremdvergleich stand und wurden sie wie vereinbart durchgeführt? Ist durch die Anordnung der Außenprüfung der Ablauf der Festsetzungsfrist gehemmt worden, wenn der Prüfer - auch durch in der Sphäre der Finanzverwaltung liegende Belange - nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erlass der Prüfungsanordnung und der erstmaligen - vom Kläger beantragten - Verschiebung des Prüfungsbeginns mit der Prüfung begonnen hat, oder beginnt die Zwei-Jahres-Frist mit jedem Antrag des Klägers neu? (FG Niedersachsen 14.1.15, 4 K 26/15, X R 14/15)
Quelle: ID 43737852