„Offiziell“ erreichte Ende Januar 2020 das anfangs völlig unterschätzte Corona-Virus Deutschland. Der erste Corona-Lockdown trat am 22.3.20 in Kraft und war mit zahlreichen Einschränkungen, insbesondere einem Kontaktverbot, verbunden. Nach sieben Wochen endete der Lockdown am 4.5.20, was nicht die Rückkehr zum normalen Leben bedeutete, sondern neben der Maskenpflicht weiter mit erheblichen Einschnitten verbunden war. Kann man diese Situation im ersten Corona-Jahr in den Zahlen der ...
Freiberufler versteuern den Gewinn, also die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Allerdings können einige Freiberufler alternativ auch pauschale Betriebsausgaben geltend machen – selbst wenn ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Der BFH (22.2.23, I R 27/20) hat entschieden, dass eine GmbH fiktive Zinsen auf ein nicht ordnungsgemäß oder nicht ausreichend verzinstes Verrechnungskonto zu versteuern hat. Außerdem führt ein nicht angemessen verzinstes Verrechnungskonto zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Der angemessene Zinssatz, auf den die GmbH verzichtet und in dessen Höhe die vGA vorliegt, ist zu schätzen. Hat die GmbH selbst keine Kredite aufgenommen, ist sie also schuldenfrei, so ist der Zinssatz innerhalb einer Marge zu ...
Das ArbG Berlin (28.6.23, 14 Ca 3796/22) hat in einem Fall eines Krankenhausarztes entschieden, dass ein Arzt während eines behördlich angeordneten Ruhen seiner Approbation keinen Vergütungsanspruch hat und bereits ...
Das SG Landshut (3.3.23, S 1 BA 25/22) hat entschieden, dass die vertretungsweise Übernahme von KV-Bereitschafts- und Notdiensten anstelle eines anderen niedergelassenen Arztes nicht zu einem abhängigen ...
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Ansprüche gegen ein Versorgungswerk sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich wie Arbeitseinkommen in den Grenzen von §§ 850c ff. ZPO pfändbar. Mit der Pfändung der Ansprüche auf Zahlung des Altersruhegelds für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft wird das Recht, einen Leistungsantrag auch rückwirkend zu stellen, umfasst (BGH 5.7.23, VII ZB 3/20).