Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn 450 EUR im Monat (= „regelmäßiger“ Bruttoverdienst) nicht überschreitet. Das entspricht 5.400 EUR in zwölf Monaten. Maßgebend ist eine Durchschnittsbetrachtung für den Zeitraum von zwölf Monaten, wobei die Verdienstgrenze der 450 EUR nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten werden darf.
Durch die Anhebung des Mindestlohns (von 9.60 EUR seit 1.7.21 bis 10,45 EUR ab 1.7.22) muss, wer unter der 450-EUR-Minijob-Grenze bleiben will, weniger arbeiten, sonst wird aus dem Minijob ein ...
Unternehmer, die Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse erhalten haben, müssen diese versteuern. Zwar unterliegen die Beträge nicht der Umsatzsteuer, sie erhöhen aber die ...
Für die beabsichtigte Anschaffung eines GbR-Anteils kann kein Investitionsabzugsbetrag (IAB) für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden (FG Münster 26.3.21, 4 K 1018/19 E, F, Rev. BFH IV R 11/21).
Die Kostenübernahme der Urlaubsreise des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dar. Eine pauschale Besteuerung i. S. v. § 37b EStG kommt nicht in Betracht (FG ...
Kann eine Managementbeteiligung notwendiges Betriebsvermögen darstellen? Wenn ja, wären spätere Veräußerungsgewinne bei den Gewinneinkünften zu versteuern. Falls nein, handelt es sich bei dem Veräußerungsvorgang ...
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Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten werden von der Finanzverwaltung besonders kritisch geprüft. Ein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug scheitert in der Praxis oftmals an Zweifeln bzgl. der tatsächlichen Durchführung des Arbeitsverhältnisses oder wenn es an der Fremdüblichkeit fehlt. Insoweit ist die Entscheidung des BFH (18.11.20, VI R 28/18) bemerkenswert.