Die EU und San Marino haben am 08.12.2015 ein Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet, das der Bekämpfung von Steuerhinterziehung erheblichen Auftrieb verleihen wird. Mit dem neuen Abkommen findet das wechselseitige Bankengeheimnis zwischen San Marino und der EU ein Ende. Ab 2017 werden San Marino und die EU-Mitgliedstaaten automatisch Informationen über die Bankkonten von Kunden mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei austauschen (s. EU-Kommission, Pressemitteilung vom 8.12.15).
Das FG Baden-Württemberg entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Schweizer Staatsangehöriger am Wohnsitz seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Kind im Inland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig sei.
Nach Ansicht des BFH ist es ernstlich zweifelhaft, ob eine ausländische Kapitalgesellschaft, die mit ihren inländischen Vermietungseinkünften beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, zu den gewerblichen ...
Das 14. Senat des FG Baden-Württemberg zeigt sich mit Urteil vom 28.1.15 (14 K 982/13) kinderfreundlich. Er berechnet das sog. Differenzkindergeld, also den Unterschiedsbetrag zwischen dem deutschen Kindergeld und der Schweizer Familienzulage, pro Kind. Er ließ die Revision zu (III R 9/15). Diese Rechtsprechung setzte der 3. Senat fort (FG Baden-Württemberg 26.2.15, 3 K 1747/13; Revision unter VI R 25/15; s. auch Pressemitteilung Nr. 14/2015 vom 2.12.15).
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen mit der EU verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Vom 27.5.
Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende volljährige erwerbstätige Kinder sind nicht als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG) abzugsfähig, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sich die Kinder um eine angemessene ...
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
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Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine Erbschaftsteuervorschriften über besondere Versorgungsfreibeträge mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen (s. auch Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19.11.15).