Ein Verlust eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus der Vermietung einer in Österreich belegenen Wohnung, ist kein mit inländischen Einkünften verrechenbarer (finaler) Verlust. Das gilt auch dann, wenn der Verlust in Österreich endgültig nicht nutzbar ist, weil der Steuerpflichtige dort keine anderweitigen Einkünfte erzielt und seinerzeit (2009) nach dortigem Recht für Überschusseinkünfte keine Möglichkeit des Verlustvortrags existiert hat (BFH 22.9.15, I B 83/14).
In einem vom FG Düsseldorf im Dezember 2015 entschiedenen Fall, versuchte das Finanzamt trotz der EuGH-Rechtsprechung (EuGH 17.10.13, C-181/12, DStR 13, 2269) einen Freibetrag von nur 2.000 EUR durchzusetzen.
Das BMF hat den Programmablaufplan bekannt gemacht, der den Lohnsteuerabzug auf Versorgungsbezüge nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2016 begrenzt (BMF 28.1.16, IV C 5 - S 2361/14/10002).
Der BFH hat dem EuGH Fragen hinsichtlich der Unionsrechtmäßigkeit des Sonderausgabenabzugsverbots für Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger Arbeitnehmer zur Vorabentscheidung vorgelegt (BFH 16.9.
Mit einem aktuellen Urteil hat das FG Düsseldorf die Entstrickungsklausel in § 4 Abs. 1 S. 3 und 4 EStG für europa- und verfassungsrechtlich unbedenklich befunden. Vorausgegangen war eine Vorabentscheidung des EuGH ...
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Grenzüberschreitende Steuerberatung durch ausländische Steuerberatungsgesellschaften, die im Inland keine Niederlassung unterhalten, ist eine zunehmend auftretende Erscheinung. Der EuGH hat hierzu Stellung nehmen müssen und stellte fest, dass die deutsche Regelung zur Befugnis einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft gegen die Vorgaben der europäischen Dienstleistungsfreiheit verstößt (EuGH 17.12.15, C-342/14, X-Steuerberatungsgesellschaft, BB 16, 36).