Ein im Inland ansässiger atypisch stiller Gesellschafter einer ausländischen (hier: österreichischen) Kapitalgesellschaft, die im Inland über keine Betriebsstätte verfügt und die ihrerseits aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder dies freiwillig tut, kann kein „Wahlrecht“ zur Überschussrechnung ausüben (BFH 25.6.14, I R 24/13).
Am 31.10.2014 ersuchte die Europäische Union die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf, in dem Streit über bestimmte diskriminierende Steuern Brasiliens zu entscheiden. Die EU ist der Ansicht, dass die ...
50 Staaten und Jurisdiktionen haben heute im Bundesministerium der Finanzen eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die ...
Die unionsrechtlichen Voraussetzungen der „Ansässigkeit“ im Inland sind nicht erfüllt, wenn der Unternehmer im Inland lediglich eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte innegehabt hat, von der aus keine Umsätze bewirkt worden sind. Da der deutsche Verordnungsgeber das Unionsrecht nicht korrekt umgesetzt hat und § 59 UStDV unionsrechtskonform auszulegen ist, müssen von der Zweigniederlassung oder der Betriebsstätte (i.S.d. § 59 UStDV) aus Umsätze bewirkt worden sein (BFH 5.6.14, V R 50/13, BStBl II ...
Derzeit ist die BEPS-Debatte das wohl meist diskutierte Thema im internationalen Steuerrecht. Im Rahmen ihres im Juli 2013 veröffentlichten Aktionsplans hat die OECD am 19.3.14 erste Handlungsempfehlungen für den ...
Die deutschen Vorschriften, wonach bei der Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie nur ein geringer erbschaft- bzw. schenkungsteuerlicher Freibetrag gewährt wird, wenn der Erblasser (zur Zeit seines Todes) oder der ...
Kaufpreisfindung bei KMU: Vorsicht vor dem DCF-Verfahren!
Sie möchten den Wert eines KMU mit dem DCF-Verfahren ermitteln? Vorsicht, denn dies führt oft zu unangemessenen Ergebnissen! In welchen Fällen Sie auf andere Methoden zurückgreifen sollten, erfahren Sie in der Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge.
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
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Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 23.10.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Man ist es bereits gewohnt, dass für Gesetzesnamen ähnliches wie für die Produktwerbung gilt: „Es steht nicht immer das drauf, was drin ist!“. So auch beim neuen „Kroatiengesetz“ vom 25.7.14 (BGBl I 14, 266). In diesem Mantelgesetz wurden „ganz versteckt“ eine Vielzahl wichtiger Änderungen im Umsatzsteuerrecht auf den Weg gebracht. Dieser Beitrag behandelt die Änderungen bei der Besteuerung elektronischer Dienstleistungen sowie die Neuregelungen zum Mini-One-Stop-Shop (MOSS).