Die nach einem DBA gebotene Freistellung von Einkünften (hier: Arbeitslohn von in Deutschland ansässigem Flugpersonal) wird – unbeschadet des in § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG 2002 n.F./2009 angeordneten Besteuerungsrückfalls – auch dann gewährt, wenn der andere Staat (hier: Irland) die Einkünfte nur zum Teil besteuert. Damit widerspricht der BFH der Finanzverwaltung (BFH 19.12.13, I B 109/13, BFH/NV 14, 623).
Der BFH hat zur Grenzgängereigenschaft eines in der Schweiz tätigen und in Deutschland ansässigen Arztes mit Rufbereitschaft Stellung genommen. Im Falle von Bereitschaftsdiensten über mehrere Tage hat er ...
Ein inländisches Unternehmen, das die Lohnkosten für den Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens übernimmt, kann nach § 38 Abs. 1 S. 2 EStG als wirtschaftlicher Arbeitgeber dieses Arbeitnehmers im Inland zur ...
Dass steuerliche Normen, die schon länger nicht mehr gültig sind, auch noch nach vielen Jahren Schwierigkeiten bereiten können, ist zur Genüge bekannt. Dabei werden auch immer wieder aktuelle Probleme für die gegenwärtige Rechtslage von der Rechtsprechung entschieden – so geschehen in einer Entscheidung des EuGH in der Rechtssache DMC Beteilungsgesellschaft. Die Aussagen des Gerichtshofs zu den Problembereichen Entstrickung und Entstrickungsbesteuerung haben Folgewirkungen für die aktuelle steuerliche ...
Der Bundesrat verlangt künftig von ausländischen Unternehmen, die in der Schweiz vorübergehend Leistungen erbringen, die Angabe ihrer Schweizer Mehrwertsteuernummer. Dies soll im Rahmen des bereits bestehenden ...
Arbeitnehmer, die vorübergehend ins Ausland entsandt wurden, um dort Dienstleistungen zu erbringen, sollen in Zukunft besser geschützt werden. Am 16.04.2014 stimmte das Europäische Parlament für einen entsprechenden ...
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
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Am 10.04.2014 startet die Kommission zwei öffentliche Konsultationen und richtet eine Sachverständigengruppe ein, um Ideen zu sammeln, wie sich Steuerhemmnisse beseitigen lassen, die die grenzüberschreitende Tätigkeit von Personen im Binnenmarkt erschweren. Gleichzeitig hat die Kommission neue Internetseiten mit nützlichen Steuertipps für grenzübergreifend tätige Personen ins Netz gestellt (EU-Kommission, Pressemitteilung vom 10.4.14).