Mit Urteil vom 14.1.13 hat das FG Düsseldorf (11 K 3180/11 E) über Einzelfragen der steuerlichen Behandlung von längerfristig in das Ausland entsandten Arbeitnehmern („Expatriates“) entschieden (s. Pressemitteilung des FG Düsseldorf vom 13.2.13).
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch sowie den Entwurf des ...
Eine Tätigkeit über einen Zeitraum von drei Jahren, die mit einem vom Arbeitgeber bezahlten Familienumzug verbunden ist, kann nicht mehr als nur gelegentlich oder vorübergehend bezeichnet werden. Vielmehr handelt es ...
Die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einer Beteiligung an einem vom Steuerpflichtigen selbst gegründeten britischen Unternehmen scheidet nur dann nach § 15b EStG aus, wenn auf Grund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten werden soll, gezielt zeitweilig Verluste zu nutzen. Das hat das Hessische FG klargestellt (FG Hessen, 15.11.2012, 11 K 3175/09; Pressemitteilung vom 5.2.13).
Das Fürstentum Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren von einer „unkooperativen Steueroase“ (Bericht der OECD) zu einem international anerkannten Finanzplatz entwickelt. Dies wird insbesondere durch den ...
Verlegt eine natürliche Person, welche über eine Beteiligung i.S.d. § 17 EStG verfügt, ihren Wohnsitz ins Ausland, droht eine fingierte Abschlussbesteuerung nach § 6 AStG. Für den Fall des Wegzugs in einen ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Der abkommensrechtliche Grundsatz des „dealing at arm‘s length“ (nach Art. 9 Abs. 2 OECD-MA, hier: nach Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959) entfaltet bei verbundenen Unternehmen eine Sperrwirkung gegenüber den sog. Sonderbedingungen, denen beherrschende Unternehmen im Rahmen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung unterworfen sind (BFH 11.10.12, I R 75/11, Abruf-Nr. 130032 ).