25.11.2021 · Nachricht ·
Abrechnung
Heilmittelpraxen dürfen die Corona-Hygienepauschale (Abruf-Nr. 47341605 ) nun bis zum 31.03.2022 abrechnen. Möglich wurde dies durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG; vgl. Bundesgesundheitsministerium [BMG]; iww.de/s5677 ). Darin wird die Pauschale von der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entkoppelt. Diese endete mit Ablauf des 25.11.2021.
12.11.2021 · Nachricht ·
Heilmittelverordnung
Physiotherapeuten, die Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik anbieten, dürfen diese Leistungen nun rückwirkend zum 01.08.2021 ohne ärztliche Verordnung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
27.10.2021 · Fachbeitrag ·
Vergütung
Frage: „Wenn ein Patient einen Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagt, besteht in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Ausfallhonorar (PP 09/2016, Seite 8). Zählt hierzu auch ein wegen Quarantäne nicht ...
15.10.2021 · Nachricht ·
Abrechnung
Nachdem die Corona-Hygienepauschale in der GKV schon bis zum Jahresende 2021 verlängert wurde (PP 08/2021, Seite 1), gilt dies nun auch für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Kostenträger der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Damit ist die Pauschale nun versicherungsübergreifend bis Jahresende 2021 abrechenbar – vorerst.
13.10.2021 · Fachbeitrag ·
Rahmenvertrag
Der neue Rahmenvertrag Physiotherapie (PP 08/2021, Seite 3) sieht in § 4 auch Regelungen zu Hausbesuchen vor. PP fasst diese hier zusammen.
29.09.2021 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Physiotherapieleistungen sind auch bei Selbstzahlern als Heilbehandlung gemäß § 4 Nr. 14 a) Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei, wenn ursprünglich eine ärztliche Verordnung vorlag, sich die Selbstzahlerleistung an ...
22.09.2021 · Nachricht ·
Kassenabrechnung
Die Krankenkassenverbände haben ihre Corona-Sonderempfehlungen aktualisiert (Fassung per 16.09.2021 online unter iww.de/s5415 ). Einzelne Abrechnungserleichterungen für Physiotherapeuten werden in diesem Zusammenhang nicht über den 30.09.2021 hinaus verlängert.