12.11.2021 · Nachricht ·
Heilmittelverordnung
Physiotherapeuten, die Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik anbieten, dürfen diese Leistungen nun rückwirkend zum 01.08.2021 ohne ärztliche Verordnung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Darauf haben sich der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband mit dem GKV-Spitzenverband verständigt und eine Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag ...
27.10.2021 · Fachbeitrag ·
Vergütung
Frage: „Wenn ein Patient einen Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagt, besteht in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Ausfallhonorar (PP 09/2016, Seite 8). Zählt hierzu auch ein wegen Quarantäne nicht ...
15.10.2021 · Nachricht ·
Abrechnung
Nachdem die Corona-Hygienepauschale in der GKV schon bis zum Jahresende 2021 verlängert wurde (PP 08/2021, Seite 1), gilt dies nun auch für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Kostenträger der ...
13.10.2021 · Fachbeitrag ·
Rahmenvertrag
Der neue Rahmenvertrag Physiotherapie (PP 08/2021, Seite 3) sieht in § 4 auch Regelungen zu Hausbesuchen vor. PP fasst diese hier zusammen.
29.09.2021 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Physiotherapieleistungen sind auch bei Selbstzahlern als Heilbehandlung gemäß § 4 Nr. 14 a) Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei, wenn ursprünglich eine ärztliche Verordnung vorlag, sich die Selbstzahlerleistung an ...
22.09.2021 · Nachricht ·
Kassenabrechnung
Die Krankenkassenverbände haben ihre Corona-Sonderempfehlungen aktualisiert (Fassung per 16.09.2021 online unter iww.de/s5415 ). Einzelne Abrechnungserleichterungen für Physiotherapeuten werden in diesem Zusammenhang ...
30.08.2021 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Der neue Rahmenvertrag, der zum 01.08.2021 in Kraft getreten ist, hat Ihnen als Leistungserbringerinnen und -erbringern neben einer Erhöhung der Heilmittelpreise eine Reihe bürokratischer Erleichterungen gebracht (PP 08/2021, Seite 3). Geblieben ist dennoch Ihre therapeutische Pflicht zur Verordnungsprüfung. Worauf es hierbei unter den Bedingungen des neuen Rahmenvertrags ankommt, fasst PP für Sie zusammen.