27.01.2021 · Nachricht ·
Beschlüsse
Was für die Corona-Hygienepauschale beschlossen wurde ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 47061989 ), gilt nun auch für die Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; PP 05/2020, Seite 2): Sie werden bis zum 31.03.2021 verlängert (Beschlusstext online unter iww.de/s4236 ). Die Regelungen sollen Leistungserbringern die Abgabe und Abrechnung von Heilmittelbehandlungen erleichtern. Sie treten mit Wirkung zum 01.02.2021 nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
22.01.2021 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Über Ihre Vergütung zahlen Sie nicht nur die laufenden Praxiskosten – z. B. Personal, Miete und Versicherungen –, sondern sie bestreiten daraus als Freiberufler auch Ihren Lebensunterhalt. Da ist es umso ...
20.01.2021 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Aufgrund des mit Ihnen als Therapeut geschlossenen Behandlungsvertrags sind Privatversicherte auch dann zur Zahlung der Behandlungskosten verpflichtet, wenn deren private Krankenversicherung (PKV) die Kostenübernahme ...
11.01.2021 · Fachbeitrag ·
Abrechnung
Die Corona Hygienepauschale ist zum 31.03.2021 verlängert worden. Am 07.01.2021 wurde im Bundesanzeiger die „Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ veröffentlicht. Sie gilt rückwirkend zum 01.01.2021
05.01.2021 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Ab dem 01.01.2021 ist die geänderte Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in Kraft. In zwei IWW-Webinaren aus der Reihe „Abrechnung für Physiotherapeuten“ beantwortete der Referent Stefan Stihler am 18.09.2020 ( iww.
22.12.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Ab dem 01.01.2020 dürfen Ergotherapiebehandlungen auch von Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verordnet werden. Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA ...
01.12.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Ab dem 01.01.2021 wird der neue Verordnungsvordruck offiziell Gültigkeit erlangen – zeitgleich mit Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinien für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte. Der Verordnungsvordruck für die zahnärztliche Versorgung mit Heilmitteln ändert sich nur dahingehend, dass die Felder „Erst-, Folge- und Verordnung außerhalb des Regelfalls“ wegfallen. Der Verordnungsvordruck der Vertragsärzte hingegen bekommt ein neues Gewand. Wichtig: Es gibt ab Januar 2021 nur noch einen Vordruck ...