30.09.2020 · Fachbeitrag ·
Verschiebung der HeilM-RL
Ursprünglich sollte die geänderte Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) zum 01.10.2020 in Kraft treten (PP 12/2019, Seite 3). Dann der Paukenschlag: Der G-BA verschob Anfang September 2020 das Inkrafttreten der Neufassung auf den 01.01.2021 (PP berichtete online unter iww.de/pp , Abruf-Nr. 46844855 und Abruf-Nr. 46831946) . Begründung: Mehrere Softwarehersteller sahen sich außerstande, die Praxisverwaltungssysteme in Arztpraxen termingerecht an das neue Regelwerk anzupassen. Die Heilmittelverbände sind erbost.
30.09.2020 · Fachbeitrag ·
Verschiebung der HeilM-RL
Ähnliches Unverständnis zur Verschiebung der geänderten Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) wie der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK; Interview in iww.de/pp , Abruf-Nr. 46862583 ) äußert auch ...
25.09.2020 · Fachbeitrag ·
Vergütung
Die letzte Runde der Vergütungsverhandlungen endete am 23.09.2020 ohne Ergebnis. Der GKV-Spitzenverband und die vier maßgeblichen Heilmittelverbände – der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V.
17.09.2020 · Nachricht · Patientenversorgung
Das Online-Portal physiotherapeuten-notdienst.de geht zum 01.10.2020 offline. Das teilt PHYSIO-DEUTSCHLAND auf der verbandseigenen Website mit. Da die Physiopraxen wieder allmählich zum Normalbetrieb zurückkehrten und selbst bei einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen kein flächendeckender Lockdown mehr zu erwarten sei, werde das Portal nicht mehr benötigt.
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03.09.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Die geänderte Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) wird erst zum 01.01.2021 in Kraft treten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 03.09.2020 beschlossen (Pressemitteilung online unter iww.de/s4031 ).
27.08.2020 · Fachbeitrag ·
Fachinformationen
Das Cochrane-Institut bietet für Gesundheitsfachberufe einen kostenlosen E-Mail-Newsletter an. Dieser versorgt Physiotherapeuten und andere Berufsgruppen viermal im Jahr mit fachspezifischen medizinischen Studien.
26.08.2020 · Fachbeitrag ·
Vergütung
Um den wirtschaftlichen Betrieb einer Physiotherapiepraxis zu sichern, ist eine Steigerung der Vergütung um bis zu 50,13 Prozent erforderlich. Das geht aus der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) hervor (siehe weiterführende Hinweise). Das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) erstellte das Gutachten im Auftrag von elf maßgeblichen Heilmittelverbänden. In den laufenden Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband dient das Gutachten den Heilmittelerbringern als ...