04.02.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die verspätete Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (AU) oder deren Fortdauer kann einen verhaltensbedingten Grund für eine Kündigung darstellen (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 07.05.2020, Az. 2 AZR 619/19).
30.12.2020 · Fachbeitrag ·
Lohn und Entschädigungen
In der Coronapandemie steigen Infektionszahlen unaufhaltsam weiter. Praxisinhaber sehen sich aktuell damit konfrontiert, dass Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheinen können, da sie Kontakt zu einem an Corona erkrankten ...
18.12.2020 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Die Praxiswebsite und andere digitale Medien gehören heute zur professionellen Kommunikation einer Physiopraxis. Umso wichtiger ist hier die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, die sich mit Inkrafttreten der ...
18.12.2020 · Fachbeitrag ·
Praxiswebsite
Nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hatte die Rechtsprechung nur sehr zögerlich der Möglichkeit zur Abmahnung von Datenschutzverstößen stattgegeben (PP 02/2019, Seite 17 und PP 10/2019, Seite 16). Nun haben einige findige Abmahnanwälte offenbar einen Weg gefunden, aus Datenschutzverstößen Kapital zu schlagen: Sie setzen beim Urheberrecht an und mahnen Betreiber von Websites ab, weil deren Datenschutzerklärung angeblich gegen das Urheberrecht verstößt. Wie Sie sich davor schützen ...
14.12.2020 · Fachbeitrag ·
Geschäftsabschlüsse
Frage : „ Vor einigen Wochen stellte mir ein Vertreter in meiner Praxis eine Therapieliege vor. Ich war interessiert, konnte mich aber nicht entscheiden. Nach einigem Überlegen und einigen Telefonaten mit dem ...
04.12.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitsunfähigkeit
Wegen der fortdauernden Coronapandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Regelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigung (PP 04/2020, Seite 2) bis einschließlich 31.03.2021 verlängert.
19.11.2020 · Fachbeitrag ·
Erbrecht
Erbschaftsteuer und Auseinandersetzungen um das Erbe gilt es zu vermeiden. Gerade als Unternehmer sollte sich deshalb auch jeder Praxisinhaber rechtzeitig Gedanken über die geeignete Nachfolge machen. Dabei dürfte in der Regel schon eine lebzeitige Übertragung der Physiotherapiepraxis sinnvoll sein. Aber auch der Nachfolgefall, weil der Praxisinhaber möglicherweise plötzlich verstirbt, sollte vorausschauend geregelt sein. Denn die gesetzlichen Erbfolgen sind oft nicht gewünscht.