24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Teammanagement
Wenn sich Ihre Mitarbeiter das Leben gegenseitig schwer machen, kann sich das etwa wie folgt äußern: Vergabe unsinniger Arbeitsaufträge, keine Weitergabe von Informationen oder abfällige Äußerungen untereinander. Ob nun fehlende Organisation, Zickenkrieg oder gar Mobbing: Als Praxischef müssen Sie jetzt etwas tun! Andernfalls riskieren Sie ein schlechtes Betriebsklima, einehohe Personalfluktuation, eine permanente zeit- und kostenintensive Suche nach neuen Mitarbeitern, ineffiziente Arbeitsabläufe und ...
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Ein Leser, der mehrere angestellte Therapeuten in Teilzeit beschäftigt, fragt, ob er diesen Angestellten ausgefallene Behandlungszeiten vergüten muss.
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Der Bundestag hat das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Therapeuten und Verbände hatten große Hoffnungen darauf gesetzt, nicht zuletzt deshalb, weil Gespräche, Aktionen und Demos Politiker zuletzt dazu ...
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Fortbildung
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat seine finale Zustimmung erteilt: Physiotherapeuten, die eine Zulassung zum Heilpraktiker Physiotherapie erwerben möchten, müssen keine mündliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt mehr ablegen. Als Qualifikationsmaßnahme für die Erteilung der Teilheilpraktiker-Erlaubnis gilt künftig allein die erfolgreiche Teilnahme an einer 60-stündigen Fortbildung.
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die Veröffentlichung von Mitarbeiterbildnissen erfordert die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers. Die Zustimmung ist widerruflich, endet aber nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie das ...
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Privatpraxis
Auch wenn Privatpatienten in der Regel – ebenso wie die gesetzlich Versicherten – über eine Krankenversicherung verfügen, rechnen Sie als Therapeut Ihre Leistungen immer direkt mit ihnen ab. Um keinen Streit über ...
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Entgeltfortzahlung
Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, standen Arbeitnehmern bisher schon verschiedene Freistellungsmöglichkeiten von der Arbeit offen. Diese Möglichkeiten wurden durch das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ zum 1. Januar 2015 erweitert. Arbeitgeber müssen sich mit den neuen Regeln vertraut machen, damit sie wissen, wie sie mit Freistellung und Gehaltszahlung richtig umgehen.