30.11.2023 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
In den letzten Jahren kommt es vermehrt vor, dass Ehegatten einen Pkw erwerben und diesen an ihren selbstständig tätigen Partner vermieten. Steuerlich hat dieses Vorgehen, das als „Ehegatten-Vorschaltmodell“ bezeichnet wird, einige Vorteile, die kürzlich sogar höchstrichterlich anerkannt wurden (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 29.09.2022, Az. V R 29/20).
24.11.2023 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Seit dem 01.05.2023 gilt das von der Bundesregierung eingeführte 49-Euro- bzw. Deutschland-Ticket. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Angestellten beim Erwerb des Tickets finanziell unterstützen, und zwar steuer- und ...
14.11.2023 · Nachricht · Steuern
Leistungen einer Einrichtung zur ambulanten Rehabilitation zur erweiterten Ambulanten Physiotherapie“ (EAP) sind von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. e Gewerbesteuergesetz befreit (Finanzgericht [FG] ...
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03.11.2023 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Eigentlich jeder Physiotherapeut möchte Steuern sparen, und dafür gibt es auch unzählige Möglichkeiten. Allerdings ist es für einige Steuerspartipps erforderlich, dass der Therapeut noch im laufenden Jahr handelt und zum Beispiel begünstigte Ausgaben leistet. PP stellt aus diesem Grund vier lukrative Steuerspartipps vor.
02.11.2023 · Nachricht ·
Übungsleiter-/Ehrenamtsfreibetrag
Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26 und 26a Einkommensteuergesetz (PP 11/2021, Seite 18 ff.) setzen voraus, dass die Tätigkeiten nebenberuflich ausgeübt werden. Beim Übungsleiterfreibetrag sind ...
25.10.2023 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes, der erforderlich wird, weil das Kind in der Regelschule nicht adäquat gefördert werden kann und deshalb multiple Krankheitssymptome entwickelt, sind ...
26.09.2023 · Nachricht · Gewerbesteuer
Erhält ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen, die die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen deutlich übersteigen, ist der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern auch um des Entgelts willen betrieben wird. Die Sportausübung ist dann nicht mehr reiner Selbstzweck, sondern auch Mittel zur Erzielung gewerblicher Einkünften (Finanzgericht [FG] Münster, Beschluss vom 02.08.2023, Az. 9 V 1012/23 E).
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