28.07.2023 · Fachbeitrag ·
Wissenschaftliche Arbeiten
Betriebsausgabenpauschalen sind eine gute Möglichkeit, den Gewinn auf einfachem Weg zu mindern. Auch für eine nebenberufliche wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit sowie für Vortrags- oder Lehr- und Prüfungstätigkeiten, kann eine Betriebsausgabenpauschale in Anspruch genommen werden. Bis einschließlich 2022 betrug sie 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 614 Euro jährlich. Seit dem 01.01.2023 beträgt sie 25 % der Betriebseinnahmen und höchstens 900 Euro ...
12.07.2023 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherungspflicht
Selbstständig tätige Lehrerinnen und Lehrer sind sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Yogakursleiter. Insbesondere liegt keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht unter die Rentenversicherungspflicht ...
26.06.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Die Elektromobilität überzeugt auch in vielen physiotherapeutischen Praxen durch ihre steuerlichen Vorzüge und die Tatsache, dass die Umwelt geschont wird. PP macht Sie deshalb mit den wichtigsten Vorteilen vertraut ...
10.05.2023 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Im Gegensatz zu Ihnen sind die Mitarbeiter Ihrer Physiopraxis i. d. R. in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wenn der mögliche Renteneintritt näher rückt, stecken diese oft in einer Zwickmühle. Viele würden gerne in den (vorzeitigen) Ruhestand gehen und erfüllen häufig aufgrund ihrer Zahl an Berufsjahren die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Frührente. Andererseits befürchten sie, dass die Rente zu niedrig ausfällt. Dabei gibt es eine attraktive Möglichkeit: weiterarbeiten und ...
27.03.2023 · Fachbeitrag ·
Kundenberatung
Nicht alle Kosten, die aufgrund von Krankheit entstehen, sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung (agB) nach § 33 EStG absetzbar. Oft ist die Abgrenzung schwierig. Das gilt vor allem für die Frage, ob ...
23.03.2023 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Den eigenen Angestellten einen Pkw als Gehaltsextra zu überlassen, kann sich auch für Inhaber von Physiopraxen lohnen (PP 01/2022, Seite 15 ff.). Wenn die Beschäftigten dafür ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ...
14.02.2023 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Ein Arbeitgeber besucht jeden Mittwoch in der Mittagspause ein Restaurant, das sich in der Nähe des Betriebs befindet. An dem Restaurantbesuch dürfen auch die eigenen Arbeitnehmer teilnehmen, wenn es Gesprächsbedarf gibt. Das Essen der Arbeitnehmer übernimmt dann der Arbeitgeber. Ob es sich bei dem Vorteil durch die Essensgewährung für die Arbeitnehmer um Arbeitslohn handelt, lesen Sie in diesem Beitrag.