25.11.2024 · Nachricht ·
Beihilfe
Seit dem 01.11.2024 sind physiotherapeutische Leistungen im Rahmen einer Blankoverordnung (PP 11/2024, Seite 4 ff.) über die Beihilfe erstattungsfähig. Darüber hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Physiotherapieverbände informiert. Einzelne Bundesländer wollen sich den Regelungen des Bundes anschließen.
22.11.2024 · Fachbeitrag ·
Berufspolitik
Bei den Vergütungsverhandlungen haben sich der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Physiotherapieverbände – der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie ...
21.11.2024 · Fachbeitrag ·
Fortbildung
Wer eine 400-stündige Fortbildung absolviert, die vollständig oder überwiegend aus Lehrvideos besteht, hat keinen Anspruch auf das sog. Meister-BAföG. Eine Friseurin scheiterte mit ihrer Klage vor Gericht ...
21.11.2024 · Fachbeitrag ·
Konkurrenzschutz
Ein – nachvertragliches – Wettbewerbsverbot ist in Angestelltenverträgen eine beliebte Konstruktion und soll z. B. das schnelle Einsteigen eines angestellten Therapeuten oder eines fachlichen Leiters nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses „bei der Konkurrenz“ verhindern (vgl. PP 08/2019,
Seite 7). Dabei gilt es aber, auf einige Details zu achten, um zu verhindern, dass im Falle einer Kündigung ein „böses Erwachen“ erfolgt.
04.11.2024 · Nachricht ·
Mietrecht
Ein sauberer Eingangsbereich zählt zu den wichtigen Patienten-Kontaktpunkten einer Physiopraxis (PP 03/2020, Seite 11 ff.). Wenn der Betreiber einer Physiopraxis die Praxisräume angemietet hat, ist in den Nebenkosten ...
31.10.2024 · Fachbeitrag ·
Betriebskosten
Ein Mieter muss eine Betriebskostennachforderung nicht zahlen, solange der Vermieter keine Einsicht in die Abrechnungsbelege gewährt. Der Vermieter muss die Belegeinsicht aktiv ermöglichen und an der Terminfindung ...
30.10.2024 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „ Wir wollen von der Abrechnung über ein Abrechnungszentrum zur Direktabrechnung mit der Krankenkasse umstellen: Mit dem Abrechnungszentrum ist vertraglich eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vereinbart. Wenn die Kündigung in den nächsten Tagen verschickt wird, haben wir noch sechs Monate Zeit für die Umstellungsarbeiten. Heute erfuhren wir von einem Krankenkassenmitarbeiter, dass man an alle Krankenkassen einen Widerruf der Abtretungserklärung, die man mit dem Abrechenzentrum getroffen hat, ...