12.12.2018 · Fachbeitrag ·
Prävention
Arbeitgeberfinanzierte Gesundheitsleistungen sind bis zu 500 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer von der Einkommensteuer befreit. Für Sie als Inhaber einer Physio-Praxis sind sie sowohl steuerbegünstigter Gehaltsbestandteil (PP 12/2018, Seite 15) als auch Geschäftsfeld in einem wachsenden Markt (PP 07/2016, Seite 10). Zum 01.01.2019 wird die Steuerbefreiung an eine Zertifizierung der Gesundheitsmaßnahme gekoppelt. PP zeigt Ihnen, wie Sie als Arbeitgeber und Anbieter darauf angemessen reagieren.
10.12.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Bieten Sie als Physiotherapeut Lauftrainings (PP 12/2018, Seite 13) an? Dann werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann im Laufe des Kurses von einem oder mehreren Teilnehmern nach Empfehlungen oder Tipps zu ...
03.12.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Wer in Deutschland die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut“ beantragt, muss nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) hierzulande eine staatliche Prüfung absolviert haben. Beruft sich der ...
30.11.2018 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Weihnachtskarten an Patienten zu verschicken, ist auch in Physiopraxen üblich. Doch durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) herrscht jetzt Unsicherheit, ob das noch so einfach geht oder ob Sie tatsächlich eine Einwilligung der Adressaten benötigen. Im Folgenden einige Tipps dazu.
29.11.2018 · Fachbeitrag ·
E-Health
Das Anfang 2016 in Kraft getretene E-Health-Gesetz soll die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung erschließen. Deshalb sieht es u. a. vor, dass der Zugriff auf Daten und Anwendungen der ...
28.11.2018 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Wer einen Videoclip (oder ein anderes Kunstwerk) in Auftrag gibt, muss grundsätzlich dafür zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Werk gefällt (Oberlandesgericht [OLG] Köln, Urteil vom 14.11.2018, Az.
26.11.2018 · Nachricht ·
Datenschutz
Unfreiwillige Empfänger von E-Mail-Newslettern haben nur dann einen Schadenersatzanspruch gegen den Versender, wenn sie nachweisen können, dass ihnen durch den Versand ein „spürbarer, objektiv nachvollziehbarer Nachteil“ entstanden ist (Amtsgericht [AG] Diez, Urteil vom 07.11.2018, Az. 8 C 130/18). Obwohl das Urteil nur von einem Amtsgericht stammt, ist es für die Praxis bedeutsam. Denn es ist eine der ersten Entscheidungen, in denen es um die Höhe des Schadenersatzes nach einem Verstoß gegen die ...